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Führerschein-Klassen

BF17

Klasse B

Auto – Klasse B (BF17)

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.

BA

Klasse

PKW – Klasse (BA)

Hier gelten die gleichen Merkmale, wie bei der Klassen B. Einzige Einschränkung ist, dass nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden dürfen.

B197

Klasse B

PKW – Klasse B (B197)

Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

Klassen

Diese Klassen bieten wir an:

BF17

Klasse B

Auto – Klasse B
(BF17)

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.

Nur mit 15 Fahrstunden

BA

Klasse

PKW – Klasse
(BA)

Hier gelten die gleichen Merkmale, wie bei der Klassen B. Einzige Einschränkung ist, dass nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden dürfen.

Jeweils 45 Minuten

B197

Klasse B

PKW – Klasse B
(B197)

Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

Nur mit 15 Fahrstunden

PKW – Klasse B (BF17)

Kraftfahrzeuge  mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

PKW – Klasse B197

Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

PKW – Klasse BA

Hier gelten die gleichen Merkmale, wie bei der Klassen B. Einzige Einschränkung ist, dass nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden dürfen.

FAQS

Häufig gestellte Fragen & Antworten hier

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040 202 291 00

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleitenden Fahren | BF17)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) Grundwissen
  • 2 Doppelstunden (à 90 Minuten) klassenspezifisches Wissen
  • Biometrisches Passfoto
  • Bescheinigung über Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Mindestens 10 Stunden auf einem Schaltgetriebe-Fahrzeug
  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 4
  • Dunkelfahrt: 3

Bei Klasse BA dürfen nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden.

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